Veronika Schula

Staatlich geprüfte Fremdenführerin – Austria Guide

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Vertrag betreffend die Durchführung einer Fremdenführung / von Führungen einschließlich Nebenleistungen wird unter folgenden Bedingungen abgeschlossen:

1. Gültigkeit
Diese Vertragsbedingungen erlangen Gültigkeit, wenn dies im Einzelnen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.

2. Honorar
Wurde keine eigene oder keine abweichende Regelung bedungen, so gilt eine ortsübliche Führung zu einem ortsüblichen Entgelt als vereinbart. Als ortsübliches Entgelt gilt in Wien bzw. für Wiener Fremdenführer im Zweifel jenes üblicherweise von Wiener Fremdenführern verrechnete Entgelt, welches der Verein der geprüften Wiener Fremdenführer jährlich im Zuge seiner von ihm unter seinen Mitgliedern vorgenommenen Erhebung veröffentlicht.

3. Reisebetreuung
Reisebetreuer-Tätigkeiten eines Fremdenführers (§ 126 Abs 4 GewO), insbesondere Transfers, sind zu behandeln wie Führungen.

4. Storno
Der Auftraggeber hat dem Fremdenführer keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn das Storno schriftlich bis spätestens 14 Tage (beim Fremdenführer einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt. Storniert der Auftraggeber zwischen 14 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen. Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu. Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.

5. Wartezeiten
Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, 1 Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Die Wartezeit wird, jeweils in die Führungsdauer eingerechnet.

6. Verhinderung
Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber tunlichst zu informieren.

7. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt bar nach Leistungserbringung oder gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei. Die Verzugszinsen betragen 1 % pro Monat (12 % p.a.).

8. Sonstiges
Dem Fremdenführer ist es verboten, ihm durch den Auftraggeber zugeführten Gästen zu empfehlen, künftig ihre Bestellungen unmittelbar an ihn zu richten. Sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wird, darf er aber, wenn von Seiten des Reiseveranstalters oder Reisebetreuers kein anderes Programm vorgesehen ist, den Gästen im Anschluss an die vermittelte Führung Stadtspaziergänge zu Fuß anbieten. Ton- und Filmaufnahmen während der Führungen sind untersagt!

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Mag. Veronika Schula – staatlich geprüfte Fremdenführerin

Messingerplatz 3/8/5, A-2344 Maria Enzersdorf
+43 664 31 66 0 73
Veronika.Schula@gmx.at
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